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aut idem

Anton, Tuesday, 09. March 2010, 16:42 @ Mondenkind

Hallo zusammen,

bei Antikonvulsiva ist es von größter Wichtigkeit, das Original-Medikament zu bekommen, jedweder Wechsel ist zu unterlassen. Mittlerweile haben zwei Dinge auf dem Rezept vermerkt bzw. zu stehen, um das vom Patienten gewünchte Mittel zu erhalten.

Erstens muss der Arzt das „aut idem!“ ankreuzen, damit der Apotheker nicht verpflichtet ist, ein anderes, ein günstigeres herauszugeben.

Zweitens muss die Herstellerfirma des Medikaments auf dem Rezept stehen, von dem das gewünschte Medikament ist. Damit wird verhindert, dass auch abweichende Re-Importe herausgegeben werden müssen.

Hier noch ein Hinweis:

„Laut Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie (DGfE) soll bei bestehender Einstellung mit Anfalls- und Nebenwirkungsfreiheit ein potentiell riskanter Präparatewechsel unterbleiben. Wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist ein Präparatewechsel prinzipiell möglich. Wir empfehlen jedoch, in der Umstellungsphase besonders genau die Anfalls- und Nebenwirkungssituation zu beobachten und gegebenenfalls Serumspiegelkontrollen vorzunehmen und eine mögliche psychische Verunsicherung des Patienten bzw. der Patientin zu beachten“.

Viele Grüße
Anton

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